Anpassung des Fechttrainings an die ab 1.Juli geltende Corona-Verordnung Sport
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Ab dem 1.Juli gilt eine neue Corona-Verordnung Sport die erfreulicherweise weitere Lockerungen beinhaltet. Zuallererst sind nun maximal 20 Teilnehmern einschließlich Trainer erlaubt. Des weiteren können die in den Trainingseinheiten sportüblichen Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden. Die Benutzung der Umkleiden und Duschen ist dann erlaubt, wenn sich dort nur die unbedingt notwendige Zeit aufgehalten wird und der Mindestabstand 1,5m eingehalten wird.
Das heißt für unser Training, daß ab Freitag 3.Juli:
- Das Training weiterhin nur mit Anmeldung über die Online-Buchungsliste möglich ist. Bitte dort eintragen (und austragen) wenn ihr wirklich zum Training kommen könnt und per Mail abmelden wenn ihr doch verhindert seid.
- Die derzeitige Gruppeneinteilung mit den Zeitfenstern nicht länger notwendig ist, da wir den aktuellen Anmeldungen zufolge unterhalb der Gesamtanzahl bleiben. Die Vorab-Mail mit der Gruppeneinteilung entfällt. Start für alle ist um 18h00.
- Wir wieder Freigefechte untereinander durchführen und damit auch diesen Teil des Trainings normalisieren können.
- Solange ihr den Abstand in den Umkleiden ein- und dort keine Tratschrunden oder Smartphonesessions abhaltet, ein in Fechtkleidung anreisen nicht länger notwendig ist.
- Nochmal zum einbleuen: Die Abstandsregelung 1,5m gilt generell weiterhin und ist nur z.B. bei Ausfällen oder ähnlichem zu unterschreiten !!!
- Pünktlich da sein trotzdem selbstverständlich ist.
- Das Training ist in unserem Drittel der Ruth-Endress-Halle, betreten durch Haupteingang und Gang.
- Um Begegnungen zu vermeiden wird die Halle nach Ende der Trainingseinheit durch den Hinterausgang über den roten Tartanplatz oder den Notausgang am oberen Ende des Ganges wieder verlassen.
Es gelten dann folgenden Regelungen bei Teilnahme am o. g. Trainingsangebot, die auch mit Unterschrift zu bestätigen sind. Ich bitte die Eltern diese Verhaltensmaßnahmen an ihre fechtenden Kinder weiterzugeben und diese zur Einhaltung anzuhalten:
- Ich erscheine nicht zum Training, wenn ich mich krank fühle oder wenn ich in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer infizierten Person hatte.
- Außer den situationsbedingten ausübungsüblichen Abstandverringerungen während der Trainingseinheit halte ich vor, während und danach immer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ein.
- Ich nehme über die Übungssituationen hinaus keinerlei Körperkontakt auf, auch nicht zur Begrüßung oder Verabschiedung.
- Ich wasche mir vor Beginn der Trainingseinheit gründlich die Hände.
- Ich trainiere nicht in Gruppen > 20 Personen.
- Ich betrete das Vereinsgelände erst kurz vor Beginn meiner Trainingseinheit und verlasse es direkt danach wieder.
- Ich achte beim Toilettengang darauf, daß der Sicherheitsabstand zu anderen Personen immer eingehalten wird.
- Ich halte bei Benutzung von Umkleiden und Duschen den Mindestabstand von 1,5 Metern ein und beschränke meinen Aufenthalt zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß.
- Ich bin damit einverstanden, daß meine Teilnahme am Trainingsangebot dokumentiert und die Dokumentation vom Verein/ der Abteilung aufbewahrt wird.
Die Eltern müssen weiterhin draußen bleiben und sich die Zeit noch immer anderweitig vertreiben.
Dieser Beitrag wurde am Freitag, 26. Juni 2020 um 09:23 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie
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