Dienstag, 27. Juli 2021 von KP
Ja, es gibt noch Hoffnung: ein Saison-Vorbereitungsturnier für die Jugend!
Es war am frühen Sonntagnachmittag als Hendrik Heise für den tus nach mehr als einem Jahr Corona-bedingter Turnierpause auf die Fechtbahn ging.
Hendrik ist ein „alter Hase“, der schon mehr als 50 Turniere, sowohl im Florett als auch im Degen absolviert hat.
Gestartet ist er in U17 zusammen mit acht weiteren Teilnehmern. Am Ende belegte er Platz 4, nachdem er sich im Gefecht um Platz 3 Julius Hermanns aus Korb geschlagen geben musste. Gewonnen hat ein Fechter aus Radebeul: Michael Bergert.
Für den Wiedereinstig ein sehr gutes Ergebnis.
Wir drücken die Daumen für weitere gute Turnierergebnisse!
Samstag, 24. Juli 2021 von MHaas
Eine außergewöhnliche Saison 2020/2021 hat ihr Ende gefunden, am Montag, 26.07. findet ja kein Training mehr statt.
Wie letztes Jahr ist aber der eine oder andere doch im Ländle und daran interessiert die in den letzten sechs Wochen aufgebauten Muskeln und Fertigkeiten nicht schon wieder zu verlieren.
Daher also hier die Abfrage: Wer will wann in den Sommerferien trainieren?
Dann bitte über den verschickten Link beim entsprechenden Datum eintragen und ggf. bitte auch wieder abmelden!
Bei ausreichendem Interesse (ab sechs Fechter aufwärts) ist geplant das Training stattfinden zu lassen (ab 18h00 jeweils).
Programm: Reduzierteres Aufwärmen, Rundengefechte (Gerne auch Degen oder Säbel). Nur auf vorherigen Wunsch Einzellektion.
Anmerkung: Wegen des Sommerlehrgangs bin ich am 30.08. und 03.09 abwesend (sollte der nicht ausfallen müssen) und kann kein Sommerferientraining anbieten.
Da gerade unser Hallendrittel vom Wasserschaden betroffen ist, kann es sein, daß auch kurzfristig die Halle zur Reparatur gesperrt ist, also kein Training stattfinden kann!
Für die Durchführung des Trainingsbetriebes gelten aktuell folgende coronabedingten Einschränkungen/folgendes Hygienekonzept:
- Keine Personenbegrenzung.
- Es gelten die allgemeinen Hygienemaßnahmen Hände waschen, desinfizieren und die Abstandsregelung min 1,5m (ca. ausgestreckter
- Arm mit Florett)! Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen, ist zu vermeiden. Personen die das trotz Ermahnung nicht einhalten werden des Trainings verwiesen.
- Nur während der Sportausübung selber ist eine Maske nicht notwendig, ansonsten ist b.a.w. eine medizinischen Maske die den Anforderungen der DIN/EN 14683:2019-10 zu tragen.
- Zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG wird die Anwesenheit und -dauer in der Halle erhoben und dokumentiert.
- Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist zulässig insoweit der zulässige Abstand dabei nicht unterschritten wird. Empfehlung ist trotzdem in Sportkleidung zum Training zu kommen und sich der anschließende Körperpflege zuhause zu widmen.
- Das Training ist in unserem Drittel der Ruth-Endress-Halle, betreten durch Haupteingang und Gang.
- Um Begegnungen zu vermeiden wird die Halle nach Ende der Trainingseinheit durch den Hinterausgang über den roten Tartanplatz oder den Notausgang am oberen Ende des Ganges wieder verlassen.
- Pünktlich da sein und gehen.
Da damit zu rechnen, daß in den nächsten 1½ Wochen (ab ~ Anfang August) die Inzidenz in Stuttgart über 35 steigt, gilt ab dann wieder Kontrolle auf Getestet, (vollständig) Geimpft oder Genesen:
- Ein max. 24 Stunden alt negativer COVID-19-Schnelltest bzw. PCR, PoC-PCR-Test, alternativ ein gültiger Impfnachweis oder Genesennachweis erforderlich. Schüler können ihren entspechenden Test der Schule vorweisen, der entsprechend nicht älter als 60 Stunden alt sein darf. (Drei Gs: Getestet oder Geimpft oder Genesen).
- Es gelten die allgemeinen Hygienemaßnahmen Hände waschen, desinfizieren und die Abstandsregelung min 1,5m (ca. ausgestreckter
- Arm mit Florett)! Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen, ist zu vermeiden. Personen die das trotz Ermahnung nicht einhalten werden des Trainings verwiesen.
- Nur während der Sportausübung selber ist eine Maske nicht notwendig, ansonsten ist b.a.w. eine medizinischen Maske die den Anforderungen der DIN/EN 14683:2019-10 zu tragen.
- Zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG wird die Anwesenheit und -dauer in der Halle erhoben und dokumentiert.
- Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist zulässig insoweit der zulässige Abstand dabei nicht unterschritten wird. Empfehlung ist trotzdem in Sportkleidung zum Training zu kommen und sich der anschließende Körperpflege zuhause zu widmen.
- Das Training ist in unserem Drittel der Ruth-Endress-Halle, betreten durch Haupteingang und Gang.
- Um Begegnungen zu vermeiden wird die Halle nach Ende der Trainingseinheit durch den Hinterausgang über den roten Tartanplatz oder den Notausgang am oberen Ende des Ganges wieder verlassen.
- Pünktlich da sein und gehen.
In Richtung Ende August, wenn und sobald auch die Inzidenzschwelle 50 überschritten werden dürfte, gilt eine Personenbegrenzung von 14 Personen sowie Kontrolle auf Getestet, (vollständig) Geimpft oder Genesen:
- Die Onlineabfrage gilt gleichzeitig als Anmeldung zum Training. Sollte die Kapazität von 14 Personen erreicht werden, wird weiteren Personen der Zutritt verwehrt, bzw. müssen diese die Halle sofort wieder verlassen.
- Ein max. 24 Stunden alt negativer COVID-19-Schnelltest bzw. PCR, PoC-PCR-Test, alternativ ein gültiger Impfnachweis oder Genesennachweis erforderlich. Schüler können ihren entspechenden Test der Schule vorweisen, der entsprechend nicht älter als 60 Stunden alt sein darf. (Drei Gs: Getestet oder Geimpft oder Genesen).
- Es gelten die allgemeinen Hygienemaßnahmen Hände waschen, desinfizieren und die Abstandsregelung min 1,5m (ca. ausgestreckter
- Arm mit Florett)! Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen, ist zu vermeiden. Personen die das trotz Ermahnung nicht einhalten werden des Trainings verwiesen.
- Nur während der Sportausübung selber ist eine Maske nicht notwendig, ansonsten ist b.a.w. eine medizinischen Maske die den Anforderungen der DIN/EN 14683:2019-10 zu tragen.
- Zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG wird die Anwesenheit und -dauer in der Halle erhoben und dokumentiert.
- Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist zulässig insoweit der zulässige Abstand dabei nicht unterschritten wird. Empfehlung ist trotzdem in Sportkleidung zum Training zu kommen und sich der anschließende Körperpflege zuhause zu widmen.
- Das Training ist in unserem Drittel der Ruth-Endress-Halle, betreten durch Haupteingang und Gang.
- Um Begegnungen zu vermeiden wird die Halle nach Ende der Trainingseinheit durch den Hinterausgang über den roten Tartanplatz oder den Notausgang am oberen Ende des Ganges wieder verlassen.
- Pünktlich da sein und gehen.